Quelle: aerzteblatt.de – Die Bundesregierung hat die Entwürfe der beiden Digitalgesetze für eine bessere Versorgung und Forschung im Gesundheitswesen am 9. November 2023 in den Bundestag eingebracht. Die geplanten Regelungen stießen bei allen Bundestagsparteien grundsätzlich auf breite Zustimmung. Die Ampelparteien erklärten, dass die beiden Gesetze Patientinnen und Patienten mehr Autonomie über und Einblick in ihre eigenen Gesundheitsdaten geben würden als je zuvor.

Konkret handelt es sich um die Entwürfe für ein „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digitalgesetz, DigiG) und für ein „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“ (GDNG). Im Anschluss an die Debatte wurden beide Gesetzesentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Bereits kommende Woche (15. November 2023) finden dazu im Gesundheitsausschuss die öffentlichen Anhörungen mit Expertinnen und Experten statt.

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