Quelle: mags.nrw – Für die Umsetzung des Krankenhausplans stellt das Land Nordrhein-Westfalen bis 2027 rund 2,51 Mrd. Euro für erforderliche Baumaßnahmen im Rahmen der Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW zur Verfügung. Die Fördermittel sollen als Unterstützung für die Gestaltung einer zukunftsfähigen und gestärkten Krankenhauslandschaft in NRW dienen.

Um eine Einzelförderung nach § 21a KHGG NRW zu erhalten, hat das Land Förderkriterien bestimmt, von denen mindestens eines erfüllt werden muss:

  1. Reduktion einer Über- oder Unterdeckung mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten beziehungsweise Beseitigung einer Fehlallokation mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten.
  2. Bildung von Kooperationen oder Krankenhausverbünden sowie die Konzentration von Leistungsgruppen, Krankenhäusern und Betriebsstellen nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 KHGG NRW.

In voraussichtlich mehreren Förderperioden mit entsprechenden Antragszeiträumen können Förderanträge eingereicht werden. Das Land hat nun den ersten Förderaufruf veröffentlicht. Der erste Antragszeitraum geht bis zum Ablauf des 02. April 2024. Die Antragsstellung ist derzeit noch nicht freigeschaltet. Zur Vorbereitung gibt es aber schon erste Infos auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

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