Quelle: aok.de – Seit dem 01. Januar 2024 ist die 30 Prozent-Regel für Videosprechstunden aufgehoben. Ärztinnen und Ärzte sind nun nicht mehr auf eine geringe Anzahl von Videosprechstunden beschränkt.
Für die Versorgung bieten Videosprechstunden enormes Potenzial, meint auch die AOK NordWest. „Die Onlinebehandlungen bieten für die Ärzteschaft gute Chancen, ihren Praxisalltag zu optimieren, Patientenströme effizienter zu steuern und das Arzt-Patientenverhältnis zu stärken“, erklärt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest und Mitglied im ZTG-Aufsichtsrat. Telemedizin sei eine wichtige Ergänzung. Anfahrt und Wartezeiten entfallen und Ansteckungsrisiken lassen sich minimieren. Um die Potenziale der Videosprechstunde voll auszuschöpfen, müsse das Instrument jetzt von der Ärzteschaft weiterentwickelt und in die Praxisabläufe intelligent integriert werden.
Die Zahl der durchgeführten Videosprechstunden ist nach der Coronapandemie zurückgegangen. Nach Angaben der AOK NordWest wurden in Westfalen-Lippe im 1. Halbjahr 2023 etwa 22,5 Prozent weniger im Vergleich zum selben Zeitraum im Vorjahr durchgeführt.
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