Quelle: bundesgesundheitsministerium.de – Terminservicestellen, konkrete Vorgaben für telemedizinische Angebote sowie eine engere Kooperation von ärztlichem Bereitschaftsdienst und Krankenhäusern: Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Eckpunkte einer Notfallreform vorgestellt. Das entsprechende Gesetz soll im Januar 2025 in Kraft treten.
„Im Notfall sollen Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo sie am schnellsten und am besten versorgt werden. Das muss nicht immer das Krankenhaus sein“, erklärte Lauterbach.
Um Patientinnen und Patienten schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln, sollen die Terminservicestellen ausgebaut werden. Sie sollen die Hilfesuchenden an die richtige Stelle weiterleiten und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Der Entwurf sieht auch die Einbindung von Telemedizin vor. So sollen KVen zum Beispiel die Möglichkeit erhalten, bei Hausbesuchen auch nicht ärztliches Personal einzusetzen. Die ärztliche Kompetenz wird in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt.
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