Quelle: gematik.de – Privatärztinnen und -ärzte können ab sofort auch einen Zugang zur Telematikinfrastruktur erhalten. Die dafür notwendige „Secure Module Card“ (SMC-B) für ihre Betriebsstätten wird von der gematik herausgegeben und kann über das Antragsportal der D-TRUST angefordert werden.
Voraussetzung für den Erhalt einer SMC-B über die gematik ist, dass Ärztinnen und Ärzte eine Bescheinigung über eine privatärztliche Tätigkeit ihrer Niederlassung nachweisen können. Für ausschließlich privat tätige Medizinerinnen und Mediziner wird diese Bescheinigung nach einer entsprechenden Selbstauskunft von der zuständigen Ärztekammer ausgestellt.
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