Quelle: aerzteblatt.de – Elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) sollen ab dem 1. Oktober 2024 getestet werden. So sieht es ein Referentenentwurf der vierten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung vor, wie das Deutsche Ärzteblatt nun schreibt.
Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) verpflichtend für alle Ärztinnen und Ärzte. Allerdings gilt dies nicht für alle Bereiche. Ärzte können Betäubungsmittel nach wie vor lediglich analog verordnen. Ab dem Sommer soll damit auch die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen. Für Heilmittel soll dies zudem ab dem 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 möglich sein.
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