Quelle: aerzteblatt.de – Elektronische Verordnungen für Betäubungsmittel (BtM) sollen ab dem 1. Oktober 2024 getestet werden. So sieht es ein Referentenentwurf der vierten Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittelver­schrei­bungs­verordnung vor, wie das Deutsche Ärzteblatt nun schreibt.

Seit dem 1. Januar 2024 ist das elektronische Rezept (E-Rezept) verpflichtend für alle Ärztinnen und Ärzte. Allerdings gilt dies nicht für alle Bereiche. Ärzte können Betäubungsmittel nach wie vor lediglich analog verordnen. Ab dem Sommer soll damit auch die BtM-Verordnung rein elektronisch ablaufen. Für Heilmittel soll dies zudem ab dem 1. Januar 2027 und für Hilfsmittel ab dem 1. Juli 2027 möglich sein.

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