Quelle: ÄrzteblattDie Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz soll langfristig gesichert werden. Um dies zu erreichen, soll Telemonitoring in das das entsprechende Disease Management Programm (DMP) aufgenommen werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat daher die Aktualisierung der Anforderungen-Richtlinie zum DMP Herzinsuffizienz initiiert. Das Plenum beauftragte den zuständigen Unterausschuss mit der Prüfung, für welche Patientengruppen Telemonitoring sinnvoll und nutzbar ist.

Die Ergebnisse der Diskussion bei der letzten G-BA-Sitzung sind im Artikel des Deutschen Ärzteblatts nachzulesen.

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