Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) sowie die Institutionenkarte sind für Praxen entscheidende Schlüssel zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Beide Karten werden über das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) in Münster ausgegeben. Vergangene Woche fand die konstituierenden Sitzung des eGBR-Länderbeirats statt.
Münsters Regierungspräsident Andreas Bothe erklärte: „Der elektronische Heilberufsausweis ist ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung und Vernetzung im Gesundheitswesen. Ich freue mich sehr, dass wir als Bezirksregierung Münster unseren Beitrag zu dieser Entwicklung leisten dürfen“. Verschiedene Anwendungsfelder und Chancen der Digitalisierung werden für Angehörige der Gesundheitsberufe erst dann nutzbar, wenn sie den Zugang zur bundesweit einheitlichen Infrastruktur haben. Voraussetzung hierfür ist die Authentifizierung mit dem eHBA und einer Institutionenkarte.
In dem Länderbeirat kommen Vertreterinnen und Vertreterinnen aller Gesundheitsministerien der Bundesländer sowie des Bundesgesundheitsministeriums zusammen. Der Länderbeirat soll zukünftig über Aufgaben und Bewirtschaftung des eGBR entscheiden.
Zum Hintergrund:
Das eGBR ist angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster und gibt als gemeinsame Stelle aller Bundesländer elektronische Heilberufsausweise (eHBA) an Berufsgruppen im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel Hebammen oder Pflegefachkräfte heraus, die ärztlich verordnete Leistungen erbringen, aber nicht über eine eigene Körperschaft zur Ausgabe der Ausweise verfügen.. Zudem stellt das eGBR auch die sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden, wie etwa Praxen und Pflegeeinrichtungen, aus.
Seit Januar 2024 läuft das eGBR im Regelbetrieb und gibt eHBA und SMC-B an folgende Heilberufe und ihre Leistungserbringerinstitutionen heraus:
- Pflegefachleute
- Altenpflegerinnen und Altenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Hebammen
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
In Zukunft wird das eGBR weiteren Gesundheitsfachberufen den Erhalt von eHBA und SMC-B und somit den Anschluss an die TI ermöglichen.
Weitere Informationen zum eGBR und zum Antragsverfahren gibt es auf der Homepage der Bezirksregierung Münster.
Bild: @ZTG GmbH / Artvertise