Quelle: bvitg.de – Alle Gesundheitsakteure arbeiten derzeit intensiv an den Vorbereitungen zur Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA), die ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein soll.
Derzeit laufen viele Austauschformate, die die Entwicklung dazu vorantreiben sollen. So informiert beispielsweise die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in zwei Ausgaben der PraxisInfoSpezial Ärzte und Psychotherapeuten zur praxistauglichen ePA-Nutzung sowie damit zusammenhängenden Aufgaben, Pflichten und Zugriffsrechten und zu Anforderungen an die Praxissoftware.
In einer aktuellen Pressemeldung begrüßt der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. die grundlegende Intention der KBV, sieht jedoch das unabgestimmte Vorgehen zu den formulierten und veröffentlichten Anforderungen kritisch. Weder die gematik als gesetzlich zuständige und betraute Stelle zur Definition von Anforderungen an die ePA-Umsetzung noch die Anbieter von Praxisverwaltungssystemen (PVS) mit ihrer technischen und praxisnahen Expertise seien seitens der KBV in die Erstellung der Praxisinformation einbezogen worden.
Im Ergebnis stehe somit ein monoperspektivisches Erwartungsmanagement, welches besonders technische Implikationen der dargelegten Konzeptionen unzureichend berücksichtige. Exemplarisch zeigten dies Formulierungen zum automatischen Zugriff einer Praxis auf die ePA-Inhalte für einen bestimmten Zeitraum, die beispielsweise Aspekte des Versicherungsstammdatenmanagements (VSDM) nicht einbeziehen.
Eine erfolgreiche Umsetzung der ePA könne aus Sicht des bvitg nur gelingen, wenn Erwartungshaltungen entsprechend abgestimmt und in Hinblick auf die technischen Anforderungen harmonisiert und im Dialog zwischen KBV, gematik sowie Industrie kommuniziert werden. Nur dadurch sei gewährleistet, dass Leistungserbringende nicht auf Grundlage einer monolithischen Expertise heraus informiert werden.
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