Quelle: kbv.de – Praxen, die digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) mit ihrer Praxissoftware verordnen, müssen dafür spätestens ab Oktober ein zertifiziertes Produkt verwenden. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun hingewiesen.
Mit dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Praxen nur eine von der KBV zertifizierte Praxissoftware für die DiGA-Verordnung nutzen dürfen (s. Paragraf 73 Abs. 9 SGB V). Damit sollen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten einen vollständigen Überblick über die unterschiedlichen verordnungsfähigen DiGA erhalten.
Ursprünglich sollte zertifizierte Software bereits ab Juli 2024 flächendeckend dafür bereitstehen. Die Frist wurde allerdings auf den 1. Oktober verschoben, da die KBV eine rechtzeitige Zertifizierung aller Anbieter vor dem 1. Juli nicht sicherstellen konnte. DiGA-Verordnungssoftware, die bereits von der KBV zertifiziert wurde, dürfe aber auch schon vorher eingesetzt werden.
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