Quelle: kbv.de – Spätestens ab dem 30. Juni sind laut Digital-Gesetz alle Arzt- und Psychotherapiepraxen verpflichtet, elektronische Arztbriefe empfangen zu können. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nun aufmerksam gemacht.
Mittlerweile ist es gesetzlich geregelt, dass eArztbriefe mindestens die Versichertendaten enthalten. Dazu gehören Name, Vorname, Geburtsdatum, Kostenträgerkennung, Versichertenart, Postleitzahl des Wohnortes und Krankenversichertennummer. Die eArztbrief-Module der Praxissoftware müssen die Angaben beim eArztbrief automatisch hinzufügen. Software-Anbieter sind verpflichtet, die angepasste Software beim Quartalswechsel bereitzustellen.
eArztbriefe waren zunächst eine freiwillige Anwendung. Seit März sind sie gesetzlich verpflichtend.
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