Quelle: aerzteblatt.de – Sowohl das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) als auch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) bieten für die Forschung und Versorgung große Potenziale. Allerdings sei dafür noch viel Aufbauarbeit notwendig, so die einhellige Meinung beim Hauptstadtkongress (HKS) vergangene Woche in Berlin.
Dreh- und Angelpunkt der neuen Dateninfrastruktur sei zukünftig die elektronische Patientenakte (ePA). Die Hoffnung dahinter: Die Möglichkeiten des technologischen Fortschritts künftig in der Versorgung besser zu nutzen – insbesondere Künstliche Intelligenz (KI).
Wichtig sei es in diesem Zuge, stärker als bisher mit strukturierten und gut kuratierten Daten zu arbeiten, sonst laufe man Gefahr, dass die ePAs zu Datenhalden werden. Gerade für die Forschung sei dies absolut notwendig. Künftig brauche es angesichts des Bedarfs an gut gepflegten Daten mehr Zusammenarbeit zwischen den Unikliniken als bisher.
Darüber hinaus gelte es, telemedizinische Behandlungen stärker in die Versorgung einzubinden. Die Abrechnungsmodalitäten seien nach wie vor zu komplex, was viele Ärztinnen und Ärzte abschrecke. Die Abrechnung von Telemedizin müsse deshalb anderen Leistungen gleichgestellt werden.
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