Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) hat zum Sommer 2024 die Einbindung weiterer Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) vorbereitet. Seit dem 01. Juli 2024 können Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sowie deren Leistungserbringerinstitutionen in einigen Bundesländern Anträge auf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einen Institutionsausweis (SMC-B) beim eGBR stellen.

Beide Ausweise sind Voraussetzung für den Anschluss an die TI, wodurch auch Heilmittelerbringer Zugang zu diversen Anwendungen der TI erhalten (z. B. e-Rezept, ePA und KIM). Sowohl für die Ergotherapie als auch die Logopädie und Podologie ist der TI-Anschluss noch nicht verpflichtend (voraussichtlich ab 2026).

SMC-B-Anträge können von Ergotherapiepraxen, logopädischen Praxen und Podologiepraxen heute bereits bundesweit stellen. Den eHBA könne Praxen vorerst nur aus folgenden Bundesländern beantragen: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Bayern, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Saarland und Sachsen.

Wie funktioniert der Anschluss an die TI? Wie beantrage ich den eHBA? Die ZTG GmbH erklärt es im Video!

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