Quelle: bvitg.de – Der Bundesverband Gesundheits-IT bvitg e. V. und der Digitalverband Bitkom kritisieren in einer gemeinsamen Presseerklärung den Gesetzentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG). Der Entwurf soll heute (17. Juli 2024) im Bundeskabinett beschlossen werden.

Im Kern enthält der Gesetzentwurf Weichenstellungen für die künftige Ausgestaltung der bisherigen gematik GmbH. Zukünftig soll die gematik als Digitalagentur für Gesundheit mehr Befugnisse erhalten. Sie erhält die Verantwortung für die Bereitstellung der Komponenten und Dienste rund um die Telematikinfrastruktur und soll Anbietern für Dienste im Gesundheitswesen Fristen setzen und Verstöße mit Bußgeldern ahnden können.

bvitg und Bitkom befürchten durch den Gesetzentwurf eine zu starke Regulierung und Wettbewerbsverzerrung, was Innovationen verhindere.

Melanie Wendling, bvitg-Geschäftsführerin:

„Eine zentrale Institution zum Betrieb einer Telematik-Infrastruktur (TI) und zur Sicherstellung der Interoperabilität ist sinnvoll und notwendig. Allerdings stellt sich in einem marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftssystem wie dem unseren schon die Frage: Wo fängt die Regulierungszuständigkeit der zentralen Institution an, und vor allem, wo sollte sie enden? Durch den Gesetzesentwurf findet nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung statt. Zusätzlich werden auch marktwirtschaftliche Akteure gehindert, durch Kreativität optimale Lösungen und Mehrwerte für die Nutzenden entwickeln zu können.“

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Angesichts zunehmender Komplexität im Gesundheitswesen brauchen wir eine moderne Digitalagentur für Gesundheit, die Standards festlegt und ihre Einhaltung überwacht. Was wir aber nicht brauchen, ist eine gematik, die selbst bestimmte Anwendungen entwickelt oder ausschreibt. Digitale Lösungen müssen im Wettbewerb entstehen und entwickelt werden, der Wettbewerb ist der beste Treiber von Innovationen zum Wohle der Patient:innen.“

Erfahren Sie mehr dazu!

Bild: @pixabay