Quelle: bundesgesundheitsministerium.de – Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ziel ist es, Hilfesuchende im Akut- und Notfall schneller in die passende Behandlung zu vermitteln und Notfalleinrichtungen effizienter zu nutzen.
Kernstück sind so genannte „Akutleitstellen“, in denen Ärztinnen und Ärzte telefonisch oder per Video beraten, sowie Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, in denen Notdienstpraxen und Notaufnahmen eng zusammenarbeiten und künftig auch mit niedergelassenen Praxen kooperieren.
Das BMG erarbeitet im nächsten Schritt die Inhalte für eine Reform des Rettungsdienstes. Diese sollen im parlamentarischen Verfahren Teil der Notfallreform werden. Die Reform sieht u. a. eine stärkere digitale Vernetzung des Rettungsdienstes mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens über die Telematikinfrastruktur (TI) vor.
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