Quelle: digitalversorgt.de – Für die Verordnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) hat die gematik vor kurzem ein technisches Konzept vorgelegt. Demnach könnten gesetzlich Versicherte ihre DiGA-Verordnungen ab Januar 2025 allein mit der e-Rezept-App und der Gesundheits-ID einlösen.
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) kritisiert diese Entwicklung. Schon beim e-Rezept würden nur sehr wenige Versicherte den Weg über die App nutzen. 80 bis 90 Prozent hingegen würden mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und die übrigen mit dem Papierausdruck eingelöst. Grund für die geringe Verbreitung sei das aufwendige und technisch komplexe Verfahren für Freischaltung und Nutzung.
Vor diesem Hintergrund fordert der SVDGV einen vollständig barrierefreien Verordnungsprozess. Als Alternative schlägt der Verband ein sogenanntes CardLink-Verfahren vor, das bereits bei Arzneimittelverordnungen erfolgreich etabliert wurde. Die Versicherten benötigen dabei allein ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und ihr Smartphone, um eine DiGA-Verordnung einzulösen.
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