Verpflichtende Bereitstellung des ePA-Moduls durch die PVS- und KIS-Hersteller verschiebt sich – NRW startet dennoch

Quelle: kvwl.de – Mitte Januar startet die „ePA für alle“: Ab dem 15. Januar 2025 soll die elektronische Patientenakte (ePA) in einer vierwöchigen Pilotphase in Franken (Bayern), Hamburg und Nordrhein-Westfalen im Praxisbetrieb erprobt werden. Sofern diese Probephase positiv verläuft, folgt der bundesweite Roll-Out der ePA. Nun hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ende November bekannt gegeben, dass sich die verpflichtende Bereitstellung des ePA-Moduls durch die Hersteller der Praxisverwaltungs- (PVS) und Krankenhausinformationssysteme (KIS) um mindestens einen Monat nach hinten verschiebt. Im ursprünglichen Zeitplan des BMG sollten alle KIS- und PVS-Hersteller verpflichtet sein, den Praxen und Kliniken zum 15. Januar 2025 technische Lösungen zur Verfügung zu stellen, damit diese die „ePA für alle“ im Praxisbetrieb nutzen können.

In NRW begleiten die Kassenärztlichen Vereinigungen Westfalen-Lippe (KVWL) und Nordrhein (KVNO) sowie die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) den Testbetrieb. Sie stimmen sich dabei eng mit der gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin ab. In NRW laufen die Vorbereitungen für den Testbetrieb seit Wochen auf Hochtouren, sodass die Pilotphase in diesem unabhängigen Testfeld wie geplant am 15. Januar 2025 starten kann. Das Interesse an der ePA ist groß in NRW. Mindestens 50 Praxen je KV-Bezirk und insgesamt vier Krankenhäuser wirken im Rahmen des Projekts mit.

Stimmen der drei beteiligten Partner von KVWL, KVNO und KGNW zur Verschiebung des allgemeinen Testbetriebs finden Sie im vollständigen Artikel.

Bild: KVWL