Quelle: aerzteblatt.de – Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 begrüßt die Einführung digitaler Anwendungen, die die medizi­nische Versorgung der Patienten unterstützen. In einem gestern mit großer Mehrheit gefassten Beschluss verweisen die Delegierten aber auch auf die „große Gefahr, dass durch die gesetzgeberische Geschwindig­keit notwendige Testungen zur Praktikabilität wie auch zur Patientensicherheit unterbleiben“.

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) habe die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode bereits das dritte Gesetz zur Digitalisierung im Gesundheitswesen vorgelegt.

Insgesamt werde so eine weitreichende Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung in Deutschland „mit Milliardeninvestitionen aus Versichertengeldern und unter hohem Zeitdruck“ vorangetrieben. Dabei gebe der Gesetzgeber in „zu schneller Taktung“ die Einführung digitaler Anwendungen der Telematikinfrastruk­tur (TI) vor und verbinde diese teilweise mit Sanktionen.

Auch ohne die außergewöhnlich hohe Belastung der Arztpraxen durch die Coronapandemie seien die Vor­gaben des Gesetzgebers aber unrealistisch. Die Einführung der vorgesehenen TI-Anwendungen erfordere technische Voraussetzungen und vor allem Anpassungen eingespielter Praxisabläufe. Aktuell bestehe aber die Gefahr, dass Anwendungen unzureichend getestet, unausgereift und somit potenziell patientengefähr­dend eingeführt werden, um Fristen zu halten und Sanktionen zu vermeiden. Eine daraus resultierende Frustration bei Ärzten, aber auch bei Patienten berge Risiken für das Gesamtpro­jekt „Digitalisierung im Gesundheitswesen“.

Daher fordern die Delegierten des Ärztetages die Streichung aller die Ärzteschaft betreffenden Sanktionen sowie die Verschiebung der Einführung von TI-Anwendun­gen, die nicht unmittelbar der medizinischen Ver­sorgung dienen. Verwiesen wird explizit auf das elektronische Rezept (E-Rezept) und die elektronische Ar­beitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Diese Anwendungen sollten um mindestens um zwölf Monate ver­schoben und die Zeit bis zur flächendeckenden Einführung von Telematikvorhaben für Erprobungen in re­alen Versorgungsszenarien genutzt werden.

Noch kurz zuvor hatte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt ebenfalls im Rahmen des 124. Deutschen Ärztetages betont, dass bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens Nachholbedarf bestehe und dass die Pandemie deutlich gemacht habe, wie groß das Potenzial von Telemedizin und Videosprechstunden als Ergänzung zu herkömmlichen Versorgungsformen sei.

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