Quelle: kbv.de – Die Schwangerenvorsorge kann ab Januar 2022 neben der Papierform auf Wunsch auch digital über die elektronische Patientenakte (ePA) erfolgen. Allerdings sollte ein Wechsel während der Schwangerschaft vermieden werden, damit die Dokumentation vollständig bleibt.
Auch sollten, so die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Schwangeren vor der Wahl des geeigneten Formats beraten werden, denn in die Schwangerenvorsorge sind Ärztinnen und Ärzte sowie Hebammen involviert und das zu unterschiedlichen Zeitpunkten und mit unterschiedlichen technischen Möglichkeiten. Zunächst empfiehlt es sich daher, bei der Papierform zu bleiben, bis der eMutterpass etabliert ist.
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