Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed):
Berlin, 11.02.2025 – Die Krankenhausreform kommt mit großen Schritten und stellt die Krankenhäuser in Deutschland vor große Herausforderungen. Der aktuelle Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für eine Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung zeigt, welche Strukturveränderungen im Rahmen der Krankenhausreform gefördert werden können. Dass darunter auch die Förderung telemedizinischer Netzwerkstrukturen fällt, bestätigt die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) in ihrem jahrelangen Engagement für das Thema. In ihren Arbeitsgruppen wird der Transformationsfonds nun konsequent auf die Agenda gesetzt.
Zum ersten Mal in der Geschichte des Gesundheitswesens kann mit dem Krankenhaustransformationsfonds die Neuordnung effizienter Versorgungsstrukturen durch Telemedizin umfassend gefördert werden. Der Referentenentwurf des BMG für die entsprechende Verordnung sieht vor, dass u. a. IT-Infrastruktur, zusätzliche Personalkosten, Baumaßnahmen und sogar Projektmanagement gefördert werden können. Bis zu 50 Mrd. Euro stehen bis 2035 zur Verfügung – kofinanziert durch die Bundesländer.
Für die DGTelemed ist ein Stichwort besonders relevant: telemedizinische Netzwerkstrukturen. Über Telekonsile und telemedizinische Behandlungen soll medizinische Expertise zukünftig deutschlandweit zur Verfügung gestellt werden können und für eine hohe Versorgungsqualität sorgen. Die DGTelemed sieht sich damit in ihrem jahrelangen Einsatz für regionale Versorgungsnetzwerke und Telemedizin nachdrücklich bestätigt. „Das ist ein echter Durchbruch für die Krankenhauslandschaft“, so Prof. Dr. med. Gernot Marx, FRCA, DGTelemed-Vorstandsvorsitzender. „Wir freuen uns ganz besonders, dass unsere zahlreichen Gespräche mit politischen Entscheidungsträgern Früchte tragen. Auch auf unsere Anregung, Leistungen in regionalen Verbünden dezentral zu erbringen, wurde eingegangen.“
Wenn Telekonsile zum Standard werden, muss dafür gesorgt werden, dass die Expertise qualitätsgesichert und zeitnah zur Verfügung steht. Auch für die echte telemedizinische Behandlung in sektorenübergreifenden Versorgungsverbünden haben Telefon und Adressbuch ausgedient. „Daher benötigen wir als nächsten Schritt eine rasche und offene Definition über die Rolle der Vermittlungsplattformen telemedizinische Zentren“, ergänzt Günter van Aalst, stellvertretender DGTelemed-Vorstandsvorsitzender. „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, den Rahmen für qualitätsorientierte, leistungsfähige und ggf. länderübergreifend agierende Telemedizinzentren zu beschreiben. So sollten auch bisher kaum berücksichtigte Faktoren, wie z. B. Synergien, Skalierbarkeit, Neutralität, systematische Qualitätssicherungsprozesse und aktive Interaktion intensiver betrachtet werden“, so van Aalst.
Die DGTelemed wird sich mit ihren Arbeitsgruppen um diese Themen kümmern, damit ihre Vision einer bundesweit vernetzten telemedizinischen Versorgung Wirklichkeit wird. Zudem wird sie ihr Engagement für eine gerechte Vergütung der Telekonsile zwischen Krankenhäusern intensivieren.
Mit den genannten Themen beschäftigt sich die DGTelemed regelmäßig im Rahmen ihrer Veranstaltungen – insbesondere beim Nationalen Fachkongress Telemedizin in Berlin sowie beim Hospital of the Future auf der MEDICA, bei dem die DGTelemed gemeinsam mit der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH und der Messe Düsseldorf telemedizinische Use Cases und deren Nutzen illustriert.
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Bildquelle: ZTG GmbH/Artvertise