Quelle: aerztezeitung.de – In den Krebsregistern der Länder schlummert ein riesiger Datenschatz. Durch Zusammenführung der Informationen auf Bundesebene soll dieser für die Forschung nutzbar werden.

Klinische Daten zu Krebserkrankungen sollen künftig effizienter für die Versorgung genutzt werden. Das Bundeskabinett gab am Mittwoch grünes Licht für einen entsprechenden Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Demnach sollen die Daten aus den Krebsregistern der Länder auf Bundesebene zusammengeführt und zu Forschungszwecken genutzt werden.
Ziel sei es, die in den Krebsregistern enthaltenen Informationen noch besser zu nutzen, „um die Krankheit und ihren Verlauf in allen Ausprägungen besser zu verstehen und so Patientinnen und Patienten besser zu versorgen“, sagte Spahn im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Auch Daten zum Therapieverlauf sollen erhoben werden

Mit dem Gesetz soll unter anderem das Folgende geregelt werden:

  • Der von den Krebsregistern der Länder an das Zentrum für Krebsregisterdaten beim Robert Koch-Institut zu übermittelnde Datensatz wird um Informationen zur Therapie und zum Verlauf von Krebsleiden erweitert.
  • Die Daten sollen auch Dritten zu wissenschaftlichen Forschungszwecken bereitgestellt werden.
  • Es werden ausschließlich anonymisierte Daten auf Antrag zu wissenschaftlichen Forschungszwecken übermittelt.
  • Das Verfahren zum Abgleich der Daten der Krebsfrüherkennungs-Programme mit den Daten der Krebsregister wird neu geregelt.
  • Die Zusammenarbeit der Krebsregister mit dem Deutschen Kinderkrebsregister soll verbessert werden.

Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Juli in Kraft treten.