Quelle: aerzteblatt.de – Die Zahl der ausgegebenen elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) steigt weiter an. Mittlerweile verfügen im ambulanten Bereich 64,79 Prozent der Ärztinnen und Ärzte über einen eHBA. Im stationären Bereich sind es 24,68 Prozent. Das geht aus Zahlen der Bundesärztekammer (BÄK) hervor (Stand 6. Dezem­ber). Insgesamt verfügen 42 Prozent der Ärztinnen und Ärzte über einen eHBA.

Nötig ist der eHBA unter anderem für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sowie die Implementierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in den Praxisalltag sowie für die ab Januar 2022 verpflichtende Nutzung von elektronischen Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel.

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