Quelle: deutsche-apotheker-zeitung.de – Bis zum 30. September 2020 müssen Apotheken an TI angeschlossen sein. Also deutlich früher als andere Leistungserbringer. Die Bundesregierung sieht dadurch keinen Wettbewerbsvorteil für die Apotheken. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Bis zum 30. September 2020 müssen die Apotheken in Deutschland an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Für andere Leistungserbringer wie zum Beispiel Sanitätshäuser gibt es diesbezüglich aktuell weder eine Pflicht, noch eine Frist. Mit Blick auf die anstehende Einführung des E-Rezepts wollte der FDP-Bundestagsabgeordnete Wieland Schinnenburg in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, ob daraus ein Wettbewerbsvorteil für die Apotheken entstünde. Jetzt liegt die Antwort der Bundesregierung vor.
Die klare Antwort: „Die Bundesregierung sieht keinen wettbewerbsrelevanten Nachteil für andere Leistungserbringer gegenüber Apotheken“, schreibt Thomas Gebhart, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesgesundheitsminister, stellvertretend für die Regierung. Denn zunächst sei die Nutzung des E-Rezepts ohnehin lediglich für apothekenpflichtige Arzneimittel gedacht. In einem zweiten Schritt soll dies auch Betäubungsmittel umfassen. „Langfristig soll die Telematik-Infrastruktur auch für andere Heil- und Hilfsmittel genutzt werden“, heißt es.
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