Quelle: hih-2025.de – Das KHZG gibt den Krankenhäusern verlässliche Eckpunkte für ihre Digitalisierungsstrategie. Jetzt ist es an ihnen, einen neuen Weg im Interesse einer interoperablen, sektorübergreifenden, qualitativ hochwertigen Patientenversorgung einzuschlagen. Ein Kommentar von Ecky Oesterhoff erschienen auf hih-2025.de.
Als in der ersten Augustwoche der Referentenentwurf des KHZG öffentlich wurde, konnte man nach einem kurzen Moment der Ruhe und des Verarbeitens eine ungewöhnlich einstimmige Reaktion erkennen: Verbände, Institutionen, Kommentatorinnen und Kommentatoren und vor allem Krankenhäuser und Verbünde zeigten sich im Grunde zufrieden mit den Inhalten. Selbstverständlich „zu spät“ und auch „zu wenig“, aber eben gerade noch zur rechten Zeit und mit 4,3 Mrd. Euro ein großes und mutiges Paket, das Kraft entwickeln kann.
Behandlungssicherheit und Wissenstransfer
In der Vergangenheit lag ein Fokus des BMGs auf dem ambulanten Bereich, der Neuaufstellung der gematik, der Standardisierung der ePA, dem DiGA Fast Track etc. Das KHZG schließt nun eine offene Flanke im Sinne der Patientinnen und Patienten. Denn gerade die digitalen Services sollen hier gefördert werden, die die Behandlungssicherheit erhöhen und/oder zum intersektoralen Informationsaustausch beitragen – also der sog. „patient journey“ folgen und die Patientendaten standardisiert in das Krankenhaus hinein und auch wieder zurück an den einweisenden Arzt/Ärztin oder die Anschlussbehandlung transportieren.
Darüber hinaus werden Schwerpunkte auf die Modernisierung der Notaufnahmen, Robotik, Telemedizin und bauliche Maßnahmen hin zu einem epidemiegerechten Zimmerzuschnitt gelegt.
Pflege und Ärzteschaft sollen profitieren
Das KHZG ist eine logische Ergänzung bereits existierender Gesetzgebung des Ministeriums, da mit seinen Vorgaben die Befüllung der ePA mit den wichtigen Inhalten aus der stationären Behandlung gefördert wird. Gut zu sehen ist das am Beispiel der Medikation: Die TI-gestützte Kommunikation mit dem Patienten-Medikationsplan in der ePA erlaubt die automatisierte Übernahme schon bei Aufnahme und lässt alle weiteren Health Professionals ebenfalls auf diese Daten schauen. Das Krankenhaus bekommt außerdem Anreize, um sein gesamtes internes Medikationsmanagement digital abzubilden. Von Order-Entry-Systemen über computergestützte Arzneimittel-Interaktionsprüfungen bis hin zur „Closed–Loop-Medication“. Dabei profitieren in erster Linie die Pflege und die Ärzteschaft von der Digitalisierung der bislang händischen, rätselhaft unleserlichen Dokumentation, Verpackungsroboter beschleunigen den Prozess und sorgen darüber hinaus für eine sichere, nachvollziehbar dokumentierte, personalisierte Medikationsgabe. Vor allem aber gewinnen Patient:innen, denn so werden Medikationsfehler und falsche Zuordnungen wirksam verhindert.
Interoperabilität und IT-Sicherheit – und die Cloud
An diesem Beispiel lässt sich gleichzeitig gut ablesen wie wichtig zwei Dinge sind, die der Gesetzgeber im KHZG von allen Krankenhäusern verlangt: Interoperabilität und IT-Sicherheit. Wer sich diesen Zielen nicht nachweislich annimmt, wird keine Förderung bekommen. Der vorliegende Referentenentwurf gibt IT-Leiter:innen und Geschäftsführer:innen klare Leitplanken für ihre Digitalstrategien und er gibt auch den Herstellern benötigter Soft- und Hardwarekomponenten die Sicherheit, welche Produkte von ihren Kunden angefragt werden.
Im § 19 „Förderungsfähige Vorhaben“ versteckt sich noch eine weitreichende strategische Innovation: Der Gesetzgeber fördert die Konzepte zu IT-Infrastrukturen, um mehrere Krankenhäuser zu vernetzen. Diese müssen explizit nicht auf lokalen Servern aufsetzen, sondern können Cloud-basiert sein. Ein Meilenstein.
Fördern und Fordern:
Neben 4,3 Mrd. Euro Förderung formuliert das KHZG darüber hinaus Abschläge: Sollten sich die Häuser mit den digitalen Kernthemen des Gesetzes bis zum Jahr 2025 nicht beschäftigt haben, drohen Abschläge von bis zu 2 Prozent auf alle Patientenrechnungen. Die Strategie sollte also lauten, sich JETZT mit den notwendigen Projekten zu beschäftigen, zumal sie ohnehin positive Effekte für die umsetzenden Häuser entfalten werden.
Die genaue Ausgestaltung der Förderung über die Länder berücksichtigt, dass deren notwendige Investitionsförderung der Häuser wegen des KHZG nicht noch weiter zurückgefahren werden darf. Darüber hinaus müssen sich die Länder (bzw. die Häuser/Träger) selbst mit 30 Prozent der Fördersumme an den Vorhaben beteiligen und nicht zuletzt müssen sich die Vorhaben zu 15 Prozent mit IT-Sicherheit beschäftigen.
Messpunkte für evidenzbasierte Maßnahmen
Der health innovation hub hat für die kommenden Wochen und Monate zum Ziel, den Krankenhäusern diesbezüglich noch mehr Handlungssicherheit zu geben: Was bedeuten die Fördervorhaben im Einzelnen genau? Was wird getan, um die bisher schon aktiven Häuser nicht zu bestrafen? Wie hoch ist die Fördersumme einzelner Projekte?
Der Gesetzgeber hat flankierend zwei Messpunkte für die Untersuchung des digitalen Reifegrades der Einrichtungen vorgesehen. Alle deutschen Krankenhäuser werden zu Juni 2021 und zu Juni 2023 bzgl. ihres Digitalisierungsstandes vermessen werden und wir bekommen eine einmalige Landkarte, die auch erlauben wird, die Wirkkraft der Maßnahmen nachzuweisen.
Das KHZG wäre vor wenigen Jahren noch nicht denkbar gewesen. Der stationäre Bereich hat ein sehr wirksames Instrument bekommen, um notwendige Strategien passgenau auf die sektorübergreifende Versorgung der Patientinnen und Patienten zu justieren und gleichzeitig die Binnendigitalisierung der Häuser voran zu bringen.
Jetzt ist es an den Krankenhäusern, den Weg der Digitalisierung im Interesse einer sektorübergreifenden, qualitativ hochwertigen Patientenversorgung einzuschlagen. Der hih geht den Weg mit und hat zum Ziel, die Handlungssicherheit der Häuser in Bezug auf ihre Digitalstrategien zu stärken.
Lesen Sie hier den Beitrag auf der Webseite des hih.