Quelle: aerztezeitung.de – In Kürze soll der Bundesrat das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) absegnen und damit den Weg frei machen für die elektronische Patientenakte (ePA), die ab 2021 verfügbar sein wird. Aktuell gibt es aber noch einige offene Fragen und Kritikpunkte zu den Datenschutzregelungen. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Ulrich Kelber, hält den derzeitigen, im Bundesrat vorliegenden, Entwurf Gesetzes dahingehend für unzureichend. Doch es gibt auch Gegenmeinungen.

In einem aktuellen Beitrag stellt die „Ärzte Zeitung“ der Meinung von Prof. Kelber die von Professor Ferdinand Gerlach, Vorsitzender des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, gegenüber. Dieser denkt, dass Datenschützer*innen bereits vor dem Einführen der Neuerungen das Projekt kaputtreden.
Prof. Kelber: „Bei der elektronischen Patientenakte sehen wir einen Verstoß gegen die DSGVO bei der sicheren Authentifizierung der Versicherten an ihren eigenen mobilen Endgeräten, also außerhalb der gesicherten Telematikinfrastruktur. Und einen Verstoß gegen die Möglichkeit, die Kontrolle über die eigenen Daten zu haben, indem es im ersten Jahr für keinen Versicherten und ab dem zweiten Jahr noch für keinen Versicherten ohne geeignete mobile Endgeräte möglich ist, dokumentengenau die eigene Patientenakte zu steuern.“
Prof. Gerlach: „Wir sind natürlich auch für einen angemessenen Schutz der Daten. Aber man muss auch fragen dürfen, was denn angemessen ist: Die Datenschützer müssten in ihren Warnhinweis auch aufnehmen, welche Risiken bestehen, wenn die Patienten keine ePA haben. So kann es für einen Patienten lebensgefährlich sein, wenn ein Arzt im Notfall nicht weiß, dass sein Patient eine Penicillin-Allergie hat, die im Notfalldatensatz der Akte enthalten wäre. Wir müssen daher die Risiken für den Datenschutz ausbalancieren mit dem Nutzen der ePA.“
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