Quelle: aerzteblatt.de – Angesichts steigenden Infektionsraten plädiert der Deutsche Bundesverband für Logopädie (dbl) dafür, die Videobehandlung im Bereich der ambulanten logopädischen Versorgung so lange als abrechenbare Leistung zuzulassen, bis die Ansteckungsgefahr für Patienten und Logopäden wieder auf ein vertretbares Maß zurückgegangen ist.
Die Möglichkeit der Behandlung per Video war in der Logopädie im März 2020 aufgrund der Ansteckungsgefahr mit dem COVID-19-Virus erstmals eingeräumt worden, Ende Juni aber ausgelaufen.
In einem Schreiben an die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer, und den unparteiischen Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Josef Hecken, zeigte sich dbl-Präsidentin Dagmar Karrasch „außerordentlich besorgt“.
„Die Versorgung in den logopädischen Praxen und auch im Hausbesuch kann aktuell nicht angemessen gewährleistet werden“, sagte sie. So könnten etliche Behandlungen nicht abgeschlossen werden, weil die Patienten trotz umfassender Hygienemaßnahmen aus Sorge vor einer Infektion den Weg in die Praxen meiden würden. Zudem bestehe die Sorge, dass Patienten lieber auf den Beginn einer Behandlung verzichten, als das Risiko einer Ansteckung einzugehen.
Viele Patienten würden sich deshalb bei ihrer Krankenkasse um eine Ausnahmegenehmigung für eine videogestützte logopädische Behandlung bemühen oder die Kosten der Behandlung als Selbstzahler zu übernehmen.
„Weder der Umweg über Einzelfallentscheidungen noch die private Kostenübernahme sind akzeptable Wege, die logopädische Versorgung sicherzustellen“, so Karrasch. Zudem würden sich bei logopädischen Behandlungen Abstands- und Schutzvorgaben kaum einhalten lassen, weshalb auch die zuständige Berufsgenossenschaft bgw die Videobehandlung zum Schutz der Therapeuten in der Logopädie empfehle.