Quelle: aerzteblatt.de – Wie die Bundesärztekammer (BÄK) bekannt gab, können Ärztinnen und Ärzte ab sofort den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) über das jeweilige Mitgliederportal der zuständigen Landesärztekammer oder auch über die Bezirksärztekammer bestellen.

Um beispielsweise Patientendaten von Notfällen, den eArzt­brief, die elektronische Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung (eAU) oder das elektronische Rezept auslesen zu können, brauchen Mediziner den eHBA und müssen zunächst ihre Identität nachweisen. „Der eHBA ist der Türöffner für das digital vernetzte Gesundheitswesen. Jetzt ist der rich­tige Zeitpunkt, die neueste Generation des eHBA zu beantragen“, erklärt Erik Bodendieck, BÄK-Vorstandsmitglied und Co-Vor­sitzender des Digitalisierungsausschusses der BÄK. Laut Bodendieck hätten sich bereits vier Anbieter für die erforderliche technische Infrastruktur am Markt platziert: die Bundesdruckerei, Medisign, T-Sys­tems und SHC Stolle & Heinz Consultants.
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