Quelle: aerzteblatt.de – Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat den Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers zur Digitalisierung im Gesundheitswesen begrüßt.
Gerade die Coronapandemie habe gezeigt, wie wichtig es sei, das große Potenzial der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu nutzen, erklärte heute die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. Im Mittelpunkt müsse aber der Nutzen der Anwendungen für die Patienten stehen.
Elsner begrüßte insbesondere das Ziel des Referentenentwurfs, die Möglichkeit der Videobehandlung konsequent auszubauen und auch andere Leistungserbringer – etwa Hebammen, Physiotherapeuten und die Notfallversorgung – einzubeziehen. Dies könne dazu beitragen, dass eine gute flächendeckende Versorgung unabhängig vom Wohnort gewährleistet ist, so Elsner.
Positiv sei auch, neben Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Apotheken weitere Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden und die sicheren Übermittlungsverfahren mit einem Videokommunikationsdienst zu ergänzen. Nun sei es dringend erforderlich, realistische Zeitpläne festzulegen und die datenschutzrechtlichen Fragestellungen rechtzeitig zu klären.
Grundsätzlich positiv sieht der vdek auch die weitere Förderung von digitalen Gesundsheitsanwendungen. „Dies gilt vor allem für die Einbeziehung der Pflege“, sagte Elsner. So sollen digitale Anwendungen zur Unterstützung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Teil des Leistungskatalogs der Pflegeversicherung werden.