Quelle: kvwl.de – Wie die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) bekannt gibt, sind die Anfang November 2020 bereitgestellten Fördermittel für telemedizinische Anwendungen bereits völlig ausgeschöpft. Daraufhin ist die dritte Förderwelle zur Telemedizin am 19. November 2020 beendet worden. Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur Förderung der Telemedizin 1,5 Mio. Euro bereitgestellt. Davon sind 750.000 Euro an die KVWL gegangen.

„Telemedizinische Angebote können sowohl Ärzte wie auch nicht-ärztliches medizinisches und pflegerisches Personal bei ihrer Arbeit unterstützen. Beispielsweise ermöglichen Telekonsile die schnelle Verfügbarkeit fachärztlicher Expertise in der Hausarztpraxis und die Videovisite, gekoppelt mit einer elektronischen Datenübertragung zwischen Arzt und nicht-ärztlichem Personal oder Pflegefachkraft, verbessert die Qualität von Hausbesuchen oder im Pflegeheim. Auch die Langzeiterfassung medizinisch relevanter Vitaldaten der Patienten bedeutet für diese eine deutliche Verbesserung der Versorgungsqualität und für den betreuenden Arzt eine Entlastung von Routineaufgaben“, so die KVWL.
Mit den 750.000 Euro werden vor allem „zertifizierte Geräte zur Umsetzung von Videokonferenzen, zur Vitaldatenerfassung und zur Übertragung der gerätetechnisch erfassten Daten in die Arztpraxis“ gefördert. Außerdem soll verstärkt in die Qualifikation mit dem Umgang telemedizinischer Devices bei nicht-ärztlichem Personal für die Erbringung ärztlich angeordneter Hilfeleistungen investiert werden.
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