Quelle: e-health-com.de – Schon seit Sommer wurde vielfach angedeutet, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im letzten Fünftel der Legislaturperiode noch einmal eine Duftmarke in Sachen Digitalisierung setzen würde. Das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) dürfte die Erwartungen der meisten in der Branche übertreffen, und es geht auch deutlich über die Eckpunkte hinaus, die bereits vorgelegt worden waren.

In der Gesamtschau nimmt der Einfluss der gematik deutlich zu, die Position des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im digitalen Gesundheitswesen wird weiter gestärkt, das Bundesgesundheitsministerium erhält mehr Einflussmöglichkeiten und auf die Kostenträger kommen neben neuen Aufgaben eine Menge neuer Ausgaben zu. Das Budget der gematik steigt um 27 Millionen Euro jährlich, für den Ausbau der Videosprechstunden werden Zusatzkosten in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Ebenfalls 100 Millionen Euro setzt das BMG als Einmalkosten bei den Kostenträgern im Zusammenhang mit der Modernisierung der digitalen Infrastrukturen in Richtung kartenlose Kommunikation und mehr Interoperabilität an. Die jährlich 150.000 Euro, zuzüglich einmalig 150.000 Euro, die das BfArM zusätzlich erhalten soll, nehmen sich dagegen übersichtlich aus.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und Telepflege
Zweifellos eine bemerkenswerte Neuerung sind die DiPA und die telepflegerischen Beratungsleistungen. Sie sind wesentlich in den Paragraphen 39a, 40a, und 78a SGB XI festgezurrt. Modelliert sind die DiPA gemäß §78a SGB XI nach dem Modell der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) im SGB V. Es gibt ein Zulassungsverfahren beim BfArM, eine Listung und einen Vergütungsprozess, der in diesem Fall zwischen dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen und den Herstellern abläuft, die innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme in das DiPA-Verzeichnis einen Erstattungsbetrag festlegen müssen.
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