Quelle: bundesgesundheitsministerium.de – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) plant mit dem Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG), digitale Helfer für die Pflege zu etablieren, den Einsatz von Telemedizin zu stärken und den weiteren Ausbau einer modernen Vernetzung im Gesundheitswesen. Mitte 2021 soll das Gesetz in Kraft treten.

„Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Deshalb machen wir digitale Helfer jetzt auch für Pflege nutzbar. Wir erleichtern den Zugang zur Videosprechstunde, entwickeln die elektronische Patientenakte und das E-Rezept weiter. Und die Telematikinfrastruktur bekommt ein nutzerfreundliches Update. Die Pandemie hat gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbessern. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz machen wir unser Gesundheitswesen zukunftsfester“, so das Statement von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).
Im November 2020 war der Referentenentwurf des Gesetzes vorgelegt worden. Die aktuell wichtigsten Regelungen daraus sind unter anderem:

  • Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird weiterentwickelt
  • Telemedizin wird ausgebaut und attraktiver
  • Die Telematikinfrastruktur bekommt ein Update
  • E-Rezept und elektronische Patientenakte werden weiterentwickelt
  • Digitale Vernetzung wird ganzheitlich gefördert
  • Digitale Gesundheitskompetenz wird weiter gestärkt

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