Quelle: bvmed.de – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) kritisiert die für das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) vorgesehene Integration offener und standardisierter Schnittstellen in Hilfsmitteln und Implantaten und fordert in einem Positionspapier eine Anpassung. Laut BVMed könnten integrierte Schnittstellen nur für neue Medizinprodukte der Klassen I und IIa und mit einer Übergangsfrist bis 2025 etabliert werden.
Außerdem fordert der BVMed, seine Expertise und die seiner Mitglieder bei der Definition dieser Schnittstellen einzubringen: „Die geplante Regelung, die auch bereits etablierte Produkte umfasst und eine Übergangsfrist bis Juli 2023 vorsieht, ist praxisfremd und muss dringend nachgebessert werden“, sagt BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll. Natalie Gladkov, BVMed-Digitalexpertin, ergänzt: „Die aktuelle Regelung ist für die Medizintechnik- und Hilfsmittelhersteller allerdings nicht tragbar“. Dafür nennt das Positionspapier drei Gründe.
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