Quelle: kbv.de – Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), haben sich KBV und GKV-Spitzenverband darauf geeinigt, dass Praxen künftig mit rund 60 Euro mehr eine höhere Kostenerstattung für zusätzliche stationäre Kartenterminals, die für das Notfalldatenmanagement und den eMedikationsplan nötig sind, erhalten. Außerdem gelten für die elektronische Patientenakte (ePA) und das eRezept neue Technikpauschalen.

„Die TI-Finanzierungsvereinbarung berücksichtigt zudem nun kommende Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) und das elektronische Rezept (eRezept). Für die Nutzung der ePA sind ein weiteres, noch nicht am Markt erhältliches Konnektor-Update sowie ein Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) notwendig“, so die KBV auf ihrer Webseite.
550 Euro hatte das Bundesschiedsamt für diesen Zweck als gemeinsame Pauschale festgelegt. Diesen Betrag haben KBV und GKV-Spitzenverband in eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro für die PVS-Anpassung aufgeteilt. Zusätzlich erhöht sich die Betriebskostenpauschale um 4,50 Euro pro Quartal.
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