Quelle: m.apotheke-adhoc.de – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat sich mit dem GKV-Spitzenverband darauf verständigt, höhere Erstattungsbeträge für die Einführung des eRezepts festzulegen. Das schließt die Kosten für die zusätzlichen stationären Kartenterminals, die für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan nötig sind, mit ein sowie weitere Technikpauschalen.
Demnach bekommen Praxen künftig 595 Euro erstattet. Dieser neue Betrag kann auch für Geräte abgerechnet werden, die seit dem 1. Oktober 2020 angeschafft wurden. Zudem wurde die Finanzierungsregelung für die elektronische Patientenakte (ePA), für die ein Konnektor-Update und ein Modul für das Praxisverwaltungssystem (PVS) fällig wird, sowie für das eRezept vereinbart. Hier einigten sich KBV und GKV-Spitzenverband auf eine Konnektor-Update-Pauschale in Höhe von 400 Euro sowie eine ePA-Integrationspauschale in Höhe von 150 Euro für die PVS-Anpassung. Außerdem wurde die Betriebskostenpauschale auf 4,50 Euro pro Quartal festgelegt.