Quelle: krankenkassen-direkt.de – Wie die Bundesregierung auf Anfrage der FDP mitteilte, soll der elektronische Impfnachweis bereits ab der zweiten Jahreshälfte 2021 genutzt werden können und ab 2022 als Teil der elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung stehen. Dabei wird er als Ergänzung des gängigen gelben Impfpasses genutzt, um Impfungen gegen das Coronavirus nachzuweisen.
Mit im elektronischen Impfpass enthalten ist eine Impfnachweis-App sowie eine Prüf-App und ein Backend-System, das in den Arztpraxen und Impfzentren zum Einsatz kommt. Der Impfpass wird von impfberechtigten Institutionen (Impfzentren, Arztpraxen, Kliniken, usw. ) befüllt und ist kostenfrei.
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