Quelle: aerztezeitung.de – Die Datenschutzgrundverordnung behindere den weiteren Ausbau des TraumaRegisters massiv und wirke sich so negativ auf die Qualität der Versorgung aus, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie.

Die deutschen Unfallchirurgen sehen die Arbeit des TraumaRegisters durch zu strikte Datenschutzvorgaben gefährdet. Ursache sei die 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Seither gebe es erhebliche formale und inhaltliche Unsicherheiten und Hürden, wenn Unfallchirurgen das Einverständnis der Patienten für die Aufnahme von Versorgungsdaten in das Register einholen wollten, um der Forderung der externen Qualitätssicherung nachzukommen, heißt es bei der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU).

„Die Einwilligungserklärung stellt bei schwerverletzten Patienten regelmäßig eine organisatorische und ethisch höchst schwierige bis unlösbare Herausforderung dar“, so die DGU. Experten fordern deshalb eine erneute gesetzliche Regelung, damit das Register auch ohne Einwilligungserklärung lückenlos weiterbetrieben werden könne. „Seit über zwei Jahren setzen wir uns dafür ein, dass wir pseudonymisierte Daten rechtssicher verwenden dürfen. Datenschutz ist gut und richtig. Aber übertriebener Datenschutz macht unser seit fast 30 Jahren bestehendes TraumaRegister nun zunichte und gefährdet damit Menschenleben“, kritisiert DGU-Präsident Professor Michael J. Raschke.

Zahl der erfassten Daten deutlich zurückgegangen

Nach DGU-Angaben wurden seit Bestehen des Registers durchschnittlich 30.000 neue Datensätze pro Jahr im TraumaRegister angelegt. Im Jahr 2018 seien es aber bereits sechs Prozent weniger gewesen, ein Jahr später sei die Quote sogar schon um 17 Prozent gesunken.

Es bestehe die Gefahr, dass die Daten künftig nur noch eingeschränkt die Realität widerspiegeln können, so die DGU. „Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, die wir unbedingt stoppen müssen“, sagt DGU-Generalsekretär Professor Dietmar Pennig. Der fehlende rechtssichere und gleichzeitig praktikable Umgang mit dem Datenschutz mache die Qualitätssicherung in allen Bereichen der Akut- und Notfallmedizin de facto unmöglich.

Die Unfallchirurgen fordern deshalb, die Förderung von Akut-Registern gesetzlich zu regeln. „Unser Schwerverletztenregister gehört zur Daseinsfürsorge und verbessert stetig die Patientenversorgung. Mit einem Registergesetz wäre die Erlaubnis zur Datenverwendung gegeben“, sagt Pennig.