Quelle: aerzteblatt.de – In einem Interview mit dem Ärzteblatt sprach Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) über die Digitalisierung des Gesundheitswesens und wieso er es für wichtig hält, die Ärzteschaft dabei mit einzubeziehen.

Im Bezug auf die elektronische Patientenakte (ePA) befürwortet Reinhardt ein verstärktes Tempo durch die Bundesregierung: „Die Coronapandemie hat gezeigt, dass wir von einem ungehinderten Informationsfluss entlang des medizinischen Versorgungsprozesses noch weit entfernt sind. Wir haben bereits im Juli des letzten Jahres, also nach der ersten Welle, eine Bedarfsanalyse vorgelegt, welche Szenarien wir mit digitalen Anwendungen unterstützen sollten. Also eindeutig: Ja, es ist richtig, dass Herr Spahn hier Tempo macht.“

Allerdings betont er auch: „Ab 1. Juli dieses Jahres sind Vertragsärztinnen und -ärzte dann verpflichtet, die elektronische Patientenakte bedienen zu können. Ebenfalls zum 1. Juli 2021 beginnt die Einführung des elektronischen Rezeptes, ab 1. Oktober 2021 ist die Ausstellung einer Arbeits­unfähigkeits­bescheinigung nur noch elektronisch möglich; die Zuleitung zur Krankenkasse ist dann die Aufgabe der Praxis und nicht mehr die des Patienten. Dies alles erfordert neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen – Update des Konnektors, Erweiterungen des Praxisverwaltungssystems und die Anschaffung eines elektronischen Heilberufsausweises – vor allem die Anpassungen der Praxisabläufe“. Reinhardt kritisiert hierzu, dass unter diesen Umständen eine Sanktion für die Praxen drohe, wenn sie nicht bis zum 1. Juli 2021 über die Voraussetzungen verfügen, auf eine ePA zugreifen zu können. Die gesetzten Fristen seien zeitlich zu eng, so Reinhardt.

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