Quelle: aerztezeitung.de – Die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin e. V. (DGTelemed) hat auf dem von ihr und der ZTG GmbH veranstalteten NRW-Kongress Telemedizin am 24. Juni 2021 dafür plädiert, dass die Zulassung von Telemonitoring-Verfahren ohne das aufwändige Evaluationsverfahren durch den GBA erfolgen solle. „Sinnvoll wäre ein Fast-Track-Verfahren wie bei den digitalen Gesundheitsanwendungen“, sagte DGTelemed-Vorstandsmitglied und ZTG-Geschäftsführer Rainer Beckers.

„Telemonitoring wird vom GBA als neue medizinische Methode aufgefasst, aber es ist eigentlich nur ein intelligenterer patientenorientierterer Prozess“, so Beckers. Die DGTelemed sehe daher die Zuständigkeit nicht bei diesem Gremium. Auch sollten Studien zum Telemonitoring und den einzelnen Anwendungsgebieten nicht überfrachtet werden. Telemonitoring solle vor allem chronisch Erkrankten zu Gute kommen. „Ich finde es ein Drama, dass diese große Gruppe immer noch nicht digital unterstützt versorgt werden kann“ beklagte Beckers. „Es ist Zeit für eine Wende in der Versorgung chronisch Kranker“, sagte er.

Bild: ZTG GmbH