Quelle: aerzteblatt.de – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Psychotherapeutenvereinigung (DPtV) bemängeln die vom EU-Parlament verabschiedete E-Evidence-Verordnung. Diese erlaubt es Justizbehörden, Anbieter digitaler Dienste zur Sicherung elektronischer Beweismittel EU-weit zu kontaktieren. Dabei könnten auch persönliche Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) eingesehen werden.
„Die E-Evidence-Verordnung könnte das Patientengeheimnis in Gefahr bringen. Wir fordern die Politik auf, nachzubessern und die Patientendaten in der Cloud vor unverhältnismäßigem Zugriff zu sichern“, so Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzende der DPtV. KBV-Vorstand Thomas Kriedel zeigt sich ebenfalls besorgt: „Geplant ist, dass Ermittlungsbehörden anderer EU-Staaten bei Verdacht auf gewisse Straftaten auch die Herausgabe medizinischer Daten verlangen können. […] Wir sehen hier nichts weniger in Gefahr als das ärztliche Berufsgeheimnis. Das lehnen wir entschieden ab.“
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