Neben (Zahn-)Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten soll nun weiteren Gesundheitsberufen der Zugriff auf Daten und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ermöglicht werden. Der erforderliche Schlüssel für die Telematikinfrastruktur ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA). 

Mit Hilfe des eHBA erhalten die Berufsgruppen u. a. Zugriff auf folgende Anwendungen:  

  • Versicherten-Stammdaten-Management (VSDM)  
  • elektronische Patientenakte (ePA)  
  • Notfalldatenmanagement (NFDM) 
  • Notfalldatensatz (NFD)  
  • Datensatz Persönliche Erklärungen (DPE) 
  • elektronischer Medikationsplan (eMP)   
  • elektronische Rezept (E-Rezept)  
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)  
  • in Kürze: Telematikinfrastruktur-Messenger (TIM) 

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) soll als gemeinsame Stelle der Länder künftig die Ausgabe von elektronischen Ausweisen an die nicht-approbierten Erbringerinnen und Erbringer ärztlich verordneter Leistungen, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe der Ausweise verfügen, übernehmen. Zu diesem Zweck arbeitet das eGBR bundesweit mit über 1.500 so genannten bestätigenden Stellen zusammen. Sitzland des eGBR ist entsprechend einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz das Land Nordrhein-Westfalen. Eingerichtet wird das eGBR bei der Bezirksregierung Münster. Es soll seine Arbeit im Laufe des Jahres 2022 aufnehmen. Die ersten Berufsgruppen, die im Laufe des ersten Quartals 2022 mit eHBA versorgt werden sollen, sind Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Hebammen und Geburtshelfer sowie die Pflegefachkräfte. 

Die Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH bietet interessierten Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsberufe im Anwenderzentrum eGesundheit.NRW die Möglichkeit, den Antragsprozess für einen eHBA über das eGBR-Infoportal von A bis Z durchzuspielen. 

Terminanfragen für Besuche im Anwenderzentrum können hier gestellt werden. 

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