Quelle: kbv.de – Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) und das elektronische Rezept kommen. Um den Übergang zu den digitalen Varianten zu erleichtern, gilt die bisherige Papierform noch bis 30. Juni 2022. Dies hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer neuen Richtlinie festgelegt.
„Vertragsärztinnen und Vertragsärzte erhalten so die Möglichkeit, etablierte Prozesse bis Ende Juni weiter zu nutzen, falls die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das Ausstellen von eRezepten technisch nicht umsetzbar sind. Sie können AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte übergangsweise auch komplett in Papierform ausstellen“, schreibt die KBV. Dadurch soll das Problem aufgefangen werden, dass „die Prozesse zum Ausstellen und Übermitteln von eAU und eRezepten zum 1. Januar nicht durch alle Arztpraxen nutzbar sein werden.“
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