Quelle: tk.de – Die Erfassung und Abrechnung von Hebammenleistungen kann bei der Techniker Krankenkasse (TK) zukünftig rein digital erfolgen. „Bei dem neuen Prozess fordert die Hebamme für den Nachweis der Behandlung keine Unterschrift mehr von ihrer Kundin, sondern sie stößt in ihrer Abrechnungssoftware eine elektronische Versichertenbestätigung (eVersichertenbestätigung) an“, so der stellvertretende TK-Vorstandsvorsitzende Thomas Ballast.

Daraufhin erhalte die Kundin eine Information auf ihr Smartphone. Die Leistung könne sie dann mit einem Klick bestätigen. Die eVersichertenbestätigung wird in der Abrechnungssoftware der Hebamme gespeichert und kann bei der Abrechnung als Leistungsnachweis verwendet werden.

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