Quelle: kbv.de – Eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist jetzt für alle Versicherten möglich. Bislang galt die Regelung nur, wenn diese praxisbekannt sind.

Unterschiede gibt es bei der Dauer der erstmaligen Krankschreibung. Für Versicherte, die in der Arztpraxis unbekannt sind, soll eine Krankschreibung nur für bis zu drei Kalendertage möglich sein. Für bekannte Versicherte bleibt es bei bis zu sieben Kalendertagen. Danach ist für eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ein persönlicher Praxisbesuch erforderlich.

Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde ist wie bisher, dass die Erkrankung eine Einschätzung per Video zulassen muss.

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