Quelle: aerzteblatt.de – Das Innovationsfondsprojekt „HörGeist“ untersucht derzeit die Bedeutung von Hörtests für Menschen mit geistiger Behinderung und greift dafür auch auf Mittel der Telemedizin zurück. Der Gemeinsame Bundesausschuss unterstützt das Projekt mit rund 1,7 Millionen Euro. Projektpartnerin ist unter anderen die AOK Rheinland/Hamburg.

„HörGeist“ soll nachweisen, dass ein relevanter Teil der Menschen mit geistiger Behinderung unter einer unentdeckten Hörstörung leidet und dass sich diese am besten durch regelmäßige Hörtests im Lebensumfeld der Menschen aufdecken und nachverfolgen lassen. Hierzu erhalten 1.050 Menschen mit geistiger Behinderung ein Hörscreening. Liegt eine Hörstörung vor, wird eine Therapie eingeleitet und der Verlauf kontrolliert. Nach einem Jahr erfolgt ein zweites Screening mit Prüfung des bisherigen Therapieergebnisses. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wollen hiermit erstmals solide ermitteln, wie viele Menschen mit geistiger Behinderung tatsächlich von einer Hörstörung betroffen sind.

Das Team nutzt für die Untersuchung auch Telemedizin: „Mittels eines gesicherten Video-Calls schalten wir uns zu den Testungen und können alle Hörbefunde ansehen, mit den Untersuchten und dem Screening-Mitarbeitenden vor Ort sprechen“, erklärt Philipp Mathmann, Projektarzt von HörGeist.

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