Quelle: apotheke-adhoc.de – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Professor Dr. Ulrich Kelber sieht Probleme bei der Telematikinfrastruktur (TI), vor allem im Zusammenhang mit dem e-Rezept.

Konkret gehe es um die Verwendung der Krankenversichertennummer zur eindeutigen Identifizierung der Versicherten bei verschiedenen Anwendungen innerhalb der TI (z.B. beim TI-Messenger zur Kommunikation zwischen Leistungserbringern und Versicherten, der elektronischen Patientenakte oder beim e-Rezept). Im Grundsatz sei dies eine „datenschutzfreundliche Lösung“, äußert sich Kelber in seinem Jahresbericht. Erforderlich sei jedoch eine eindeutige Rechtsgrundlage. Die liege aktuell nicht vor.

Den Zustand möchte Kelber zunächst allerdings dulden. „Da die Möglichkeiten zur Identifikation der Versicherten (…) keine Alternativen im Hinblick auf die Datenschutzfreundlichkeit darstellen, habe ich dem BMG mitgeteilt, dass ich den gegenwärtigen Zustand zunächst dulde, im Gegenzug aber erwarte, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen wird.“

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