Quelle: land.nrw – Das Land Nordrhein-Westfalen informiert:

Das Land Nordrhein-Westfalen erweitert über sein Serviceportal den Pilotbetrieb zur Ausgabe elektronischer Heilberufsausweise (eHBA). Ab sofort können auch Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Pflege, der Geburtshilfe und der Physiotherapie, die ihre Berufserlaubnis in Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben, den elektronischen Heilberufsausweis beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Seit Januar 2022 ist bereits eine Antragsstellung für Beschäftige, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen erhalten haben, möglich.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagt: „Die Ausweitung des Pilotbetriebs, zunächst auf die nördlichen Bundesländer, ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Anbindung der Gesundheitsberufe an die gesicherte Datenautobahn im Gesundheitswesen. Wenn alle Länder die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen haben, werden wir nahtlos in den bundesweiten Regelbetrieb übergehen können. Es ist wichtig, dass dann auf Bundesebene auch attraktive Anwendungen, wie beispielsweise das elektronische Rezept, verfügbar sind.”

Das eGBR ist angesiedelt bei der Bezirksregierung Münster. Als gemeinsame Stelle der Länder wird es künftig elektronische Ausweise an Berufsgruppen im Gesundheitswesen ausgeben. Dazu gehören zum Beispiel Hebammen oder Pflegefachkräfte, die ärztlich verordnete Leistungen erbringen, aber nicht approbiert sind oder nicht über eine eigene Körperschaft zur Ausgabe der Ausweise verfügen.

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) dient der persönlichen elektronischen Authentifizierung in der gesicherten elektronischen Datenautobahn des Gesundheitswesens, der Telematikinfrastruktur. In einem weiteren Schritt ist auch die Ausstellung einer sogenannten Security Module Card Typ B (SMC-B) für Institutionen der Leistungserbringenden wie etwa Praxen und Pflegeeinrichtungen vorgesehen.

Die gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringer-Institutionen soll ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben. Darauf haben sich die Länder im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zur Errichtung und zum Betrieb des eGBR verständigt.

Zum Hintergrund:

Hintergrund der Errichtung des eGBR bei der Bezirksregierung Münster ist eine bundesrechtliche Neuregelung im Rahmen des E-Health-Gesetzes, die den Zugang zu Daten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur des Gesundheitssektors für Leistungserbringer ermöglicht. In der Telematikinfrastruktur sind unter anderem elektronische Verordnungen, die elektronische Patientenakte oder elektronische Notfalldaten miteinander verknüpft. Mit dem elektronischen Heilberufsausweis erhalten auch diese Berufsgruppen den Zugriff auf diese Infrastruktur. Damit wird das elektronische Gesundheitsberuferegister zukünftig bundesweit eine wesentliche Rolle in der Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Optimierung der medizinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland übernehmen.

Beschäftigte der zugangsberechtigten Heilberufe aus den weiteren Bundesländern werden bis zur Mitte des Jahres 2022 ebenfalls schrittweise Zugang zum eGBR erhalten.

Weitere Informationen zum eGBR und zum Antragsverfahren sind auf www.egbr.de abrufbar.

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