Quelle: kbv.de – Das Bundesschiedsamt hat die Erstattungsbeiträge für TI-Ausgaben in den Praxen angehoben – u.a. für Kartenterminals und KIM-Dienste. Auch neue Pauschalen sollen eingeführt werden.

Die festgelegten Eckpunkte sehen unter anderem einen höheren Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals vor; statt 595,00 Euro erhalten Praxen nunmehr 677,50 Euro. Auch die Erstausstattungspauschalen, in denen die Erstattungen für die Terminals beinhaltet sind, werden angehoben.

Darüber hinaus können Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet bekommen, um die Komfortsignatur nutzen zu können. Für die Einrichtung von KIM erhalten Praxen nun 200 Euro statt bislang 100 Euro. Die Forderung nach einer Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, lehnte das Schiedsamt ab.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte in den vergangenen Monaten darauf gedrängt, die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) anzupassen. Der GKV-Spitzenverband hatte dies abgelehnt, weshalb die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet hatte.

Erfahren Sie mehr zu den Anpassungen in der Finanzierungsvereinbarung zur TI bei der KBV.

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