Quelle: gematik.de – Nach Mitteilung der gematik kann die Testphase des e-Rezepts zum 31. August 2022 erfolgreich abgeschlossen werden. Alle definierten Qualitätskriterien wurden erreicht, sodass der stufenweise deutschlandweite Rollout ab dem 1. September beginnen kann.
Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Krankenhäuser können das e-Rezept dann bundesweit in der Regelversorgung nutzen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Apotheken sollen ab dem 1. September 2022 flächendeckend in Deutschland elektronische Rezepte annehmen.
Den Start für den Rollout-Prozess machen die beiden Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Jeweils 25 Prozent aller Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel müssen hier als e-Rezepte ausgestellt werden. Außerdem muss gewährleistet sein, dass die Patientinnen und Patienten dort über das e-Rezept informiert wurden. Die Quote von Patientinnen und Patienten, die aufgrund von Fehlern beim e-Rezept zur Praxis zurückkehren mussten, um sich ein Muster 16 Formular als Ersatz geben zu lassen, muss unter drei Prozent liegen.
Erst wenn diese Erfolgskriterien in beiden Regionen erreicht wurden, soll das e-Rezept in sechs weiteren Regionen eingeführt werden. Finanzielle oder sonstige Anreize für die Ausstellung eines e-Rezeptes sollen Ärztinnen und Ärzte nicht bekommen (mehr dazu im Ärzteblatt).
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