Quelle: bundesregierung.de – Das Bundeskabinett hat dem Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) zugestimmt.

Durch das Gesetz soll die Pflegepersonalregelung 2.0, die von der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Kooperation mit dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft ver.di entwickelt wurde, „als Übergangsinstrument zur verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus“ gelten, so die Bundesregierung. Dafür soll das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Möglichkeit erhalten, „im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen per Rechtsverordnungen Vorgaben zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfes und zur Festlegung der Personalbesetzung zu erlassen.“

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