Quelle: apotheke-adhoc.de – Der Bundesdatenschutzbeauftragte und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beklagen den mangelnden Datenschutz beim Einlösen des eRezepts mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Zu einfach könnten unbefugte Dritte an die Daten kommen.
Zuerst hatte die Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein dem eRezept-Verfahren die rote Karte gezeigt. Daraufhin stieg die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) aus dem Rollout aus. Durch die Verwendung der eGK sollen Apotheken nun das eRezept beziehen können. Die gematik legte dafür bereits eine Spezifikation vor. Diese stößt allerdings aus Kritik der Datenschützerinnen und -schützer: So können anscheinend Unbefugte ohne eine PIN zu nutzen mit Karte und Versichertennummer eRezepte einlösen.
„Diese Sicherheitsschwachstelle erachte ich angesichts der damit drohenden erheblichen Risiken für der besonders schutzwürdigen Gesundheitsdaten der Bürgerinnen und Bürger für so gravierend, dass ich insoweit derzeit keine Freigabe erteilen kann“, so der Datenschutzbeauftragte.
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